Hester Jonas (* um 1570 in Monheim am Rhein; † 24. Dezember 1635 in Neuss) war die sogenannte Hexe von Neuss. Jonas zog nach der Heirat mit dem Neusser Müller Peter Meurer nach Neuss an die Windmühle. Hier erlitt sie schwere Fallsucht-Anfälle. Sie betätigte sich als Hebamme und nutzte die Kräuterheilkunde, unter anderem die Alraune (Alraunewurzel). Im November des Jahres 1635 wurde sie (im Alter von etwa 64 Jahren) wegen Zauberei verhaftet, verhört und gefoltert. Das Neusser Bürgermeistergericht bezichtigte sie des Schadenzaubers, des Abfalls von Gott, des Paktes mit dem Teufel und der Teufelsbuhlschaft. Schon Jahre zuvor hatte Hester Jonas im Ruf gestanden, eine Hexe zu sein. Durch massive öffentliche Gerüchte sah sich die Obrigkeit nun zum Handeln gezwungen. Bei den ersten beiden Verhören am 15. und am 22. November bestritt Hester Jonas die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Am 19. und 20. Dezember wurde sie jeweils für drei Stunden auf einen mit Eisennägeln gespickten Folterstuhl, gesetzt.
Folterstuhl im Neusser "Kehrlturm" (Nachbau) Danach legte sie ein „Geständnis“ nach Wunsch der Anklage ab. Sie gab zu, mit einem schwarzen Mann namens „Hans Beelzebub“ mehrfach Unzucht getrieben und Menschen wie Tieren durch Zauber geschadet zu haben. Außerdem sei sie vom Teufel besessen. In derselben Nacht gelang ihr die Flucht aus dem „Neuwachthaus“. Sie wurde jedoch wenig später ergriffen und in den Mühlenturm gesperrt. Hier widerrief sie ihr „Geständnis“. Aber nach Auspeitschung mit „scharfen Ruten“ am folgenden Tag war ihr Widerstand gebrochen. Sie gestand alle gegen sie erhobenen Vorwürfe. Das Gericht verurteilte sie nun zum Tode. Am 24. Dezember 1635 wurde Hester Jonas in Neuss von einem Scharfrichter mit dem Schwert enthauptet. Ihr Körper wurde danach verbrannt. Ihre Asche ist dann am gleichen Tag in alle Winde verteilt worden. Das komplette Verhörprotokoll des Hexenprozesses ist im Stadtarchiv Neuss einzusehen.
Peter Maiwald, ein in Neuss lebender zeitgenössischer Dichter, schrieb diese Ballade nach einer Gerichtsnotiz aus dem Jahre 1635: "Hester Jonas, Ehefrau des Peter Meurer, an der Windmühle zu Neuss, verbrannt am 24. Dezember 1635 dort selbst."
Text: Peter Maiwald Musik: Pit Budde
Die Ballade gesungen Dort unten im Gnadental geschah eine Geschicht, Die hat schön angefangen und endete so nicht. Die Hester Jonas war des Peter Meurer Weib, Sie hatte grobe Hände und einen jungen Leib.
Die Tag waren Arbeit, die Nächte waren leer Und Hester hatte Träume und träumte immer mehr. Und morgens an der Erft wenn sie die Wäsche rieb, Erzählte sie den Frauen was von den Träumen blieb.
Da war aus Wein der Fluß Die Bäume trugen Brot Im Hamfeld blühten Kirschen Die war'n im Winter rot Kein Krämer fuhr den Karren Kein Geld brauchte ein Kleid Kein Mensch brauchte zu darben Kein Weg war mehr zu weit.
Die Frauen hörten sie mit lachendem Gesicht Schön waren Hester's Träume und schadeten doch nicht. Und mittags auf dem Markt, wo mancher Händler rief, Geschah's, daß um die Jonas mehr Volk zusammenlief.
Die Männer zeigten ihr oft einen schiefen Mund, Die besseren sagten: Hester, du richtest dich zu Grund. Des Nachts zum kühlen Graß kamen sie hungrig doch Und wollten Hester's Träume und baten: Heute noch! Die Städte werden fallen wo reich nur wenig sind Die armen Leute steigen Zum Reichtum ohne Sünd Und gebt nicht mehr dem Fürst Nicht Bischof und nicht Zar Und wird nicht sein am morgen wie es am Abend war
Da kamen in der Früh zwei Männer aus der Stadt Und schleppten Hester Jonas vor einen Magistrat. Da war die Red' von Gott, da war die Red' von ihr Da war die Red' von Träumen die kränken Mensch und Tier.
Und quetschten ihr den Hals und brachen ihr Gebein, Die ganze Stadt hat Tage voll Hester Jonas' Schrein. Und unterschrieb die Schuld mit der verkrümmten Hand Und schrie noch lange Träume, bis sie das Feuer fand.
Die Städte werden fallen wo reich nur wenig sind Die armen Leute steigen Zum Reichtum ohne Sünd Und gebt nicht mehr dem Fürst Nicht Bischof und nicht Zar Und wird nicht sein am morgen Wie es am Abend war
Dort unten im Gnadental geschah eine Geschicht, Die hat schön angefangen und endete so nicht . . . . . . .
Eilsabeth von Doberschütz,geborene von Strantz(17.12.1591 in Stettin Pommern)wurde als Hexe vor den Toren Stettins hingerichtet und verbrannt.
Sie wurde im Jahr 1590 der Hexerei und Zauberei beschuldigt.Sie wurde angeklagt Ermuthe,die Frau des Herzogs von Pommern-Stettin,mit einem Hexentrank unfruchtbar gemacht zu haben,den sie der Herzogin Jahre zuvor nach einer Fehlgeburt zur Senkung des Fiebers geschickt hatte.Der Herzog war seit 1577 mit der Margräfin von Brandenburg verheiratet.Die Ehe war Kinderlos geblieben.Elisabeth von Doberschütz gelang es noch zu fliehen,doch wurde sie in Crossen(Oder) gefangen,in Stettin eingekerkert und am 17.Dezember 1590 zum Tode verurteilt.
Auf den Tag genau ein Jahr später,am 17.Dezember 1591,wurde sie auf dem Heumarkt vor den Toren Stettins enthauptet und danach auf dem Scheiterhaufen verbrannt.In diesen Jahr hatten die Neustettinischen Hexenverfolgungen ihren Höhepunkt erreicht.
Elisabeths Verfolgung als Hexe soll so die Legende,die Folge einer politschen Intrige gewesen sein.Elisabeth hatte den Gutsbesitzer Melchior von Doberschütz geheiratet,der mehrere Güter rund um Plohsa besaß.Doch seine Güter waren verschuldet.ER begab sich in hinterpommersche Dienste und wurde Stadthauptmann zu Neustettin und wird später auch als Landvogt erwähnt.Schon damals wurde seine Ehefrau der Zauberei bezichtigt.Im Januar 1590 fiel er aufgrund von schlechtem Gerede in Ungnade,und wurde aus Pommern verbannt.
Sein späterer Nachfolger im Amt Jakob von Kleist soll ihn gemeinsam mit Peter von Kamecke durch Intrigen aus dem Amt gedrängt haben.Da er aber seinen Reichtum ungetrübt genießen konnte,versuchte man ihn durch Verleumdung seiner Ehefrau Elisabeth zu ruinieren.Hierzu passte das Kleist das Bierbrauen misslang,was auf einen Hexenfluch zurückgeführt wurdeAls seine Frau 1591 im Kerker saß diente er bereits dem Johanniter-Orden,sein Vermögen wurde konfisziert.Letztlich führte übelste Nachrede zur Verhaftung und Verurteilung Elisabeths.Sie soll sich durch ihre peinliche Genauigkeit und Strenge den Hass der Mägde und des Gesindes zugezogen haben.Auch soll sie wie damals weit verbreitet stark abergläubisch gewesen sein,und manche wunderliche Gebräuche ausgeführt haben.
Sie unterhielt sich im Gefängnis angeblich mit Zauberweibern,deren Falschaussage und Verleumdung unter Folter letztlich zu Elisabeths Todesurteil führten.Heute ist es unmöglich Lügen und Fakten auseinanderzuhalten.
Catherine Monvoisin(um 1632 Mädchenname Deshayes) genannt La Voisin war eine französische Giftmischerin.Sie lebte am Stadtrand von Paris.Zusammen mit ihrer Tochter und mehreren Kolleginen weissagte sie gegen Honorare die Zukunft,erstellte Horoskope,verkaufte Gift,Liebestränke,betrieb Voodoo-Zauber und brach unerwünschte Schwangerschaften ab.Ausserdem zelebrierte sie mit dem Abbé de Guiborg schwarze Messen,bei denen angeblich Säuglinge geopfert wurden.Das Blut der Kinder verwendete sie für ihre Zaubertränke.Neben dem Hellfire Club gilt somit der Hexenzirkel der La Voisin als eines der ältesten Zeugnisse des Satanismus.
Viele Mitgleider des Hochadels gehörten zu ihren Kunden,darunter auch Madame de Montespan,die langjährige Mätresse Ludwigs XIV.,die bei ihr Zaubertränke kaufte und sie dem König heimlich untermischte,um sich seine Gunst zu erhalten.1679 kamen in Folge der Prozesse gegen die Marquise de Brinvilliers wegen Giftmischerei in Paris Gerüchte auf,denen zufolge weitere Giftmorde verübt worden waren.Ludwig der XIV. setzte daraufhin eine Kommission ein die unter den Namen Chambre ardente(glühende Kammer)da ihre Verfahren in einem schwarzen verhängten,durch Kerzen erhellten Raum stattfanden.
Sie war ein außerordentlicher Gerichtshof der sehr harte Strafen,meist den Feuertod verhängte.1677 befahl Ludwig XIV dem Polizeikommissar von Paris strenge Untersuchungen einzuleiten.Die Affäre zog immer weitere Kreise.Ein angeblicher Pariser Hexenzirkel würde Frankreichs Aristokraten mit Gift versorgen,und einige Mitglieder des Hofes seien schon dadurch gestorben.Es wurden Adlige,Bankiers und Rechtsanwälte entlarvt die dem Zirkel angehörten.
Die Nachforschungen richteten sich auch gegen den Apotheker Christophe Glaser aus dessen Apotheke die Marquise und der Chevalier Sainte-Croix die nötigen Zutaten bezogen hattenAb sofort mussten die Apotheker ein sogenanntes Giftbuch führen,in dem der Käufer von Gift aufgeführt werden musste.Ausserdem wurden alle Giftvorräte in Frankreich beschlagnahmt.
Durch Zufall wurde man auf eine Wahrsagerin Namens Marie Bosse aufmerksam,die sich damit brüstete das es nur noch dreier Giftmorde bedürfe,bevor sie sich zur Ruhe setzen kann.Die Polizei stellte ihr darauf eine Fallle sie und eine andere Wahrsagerin Namems La Dame Viogoreux wurden daraufhin verhaftet.Die beiden Wahrsagerinnen leugneten alles nannten aber Namen von Komplizen.Dabei fiel dann auch der Name Catherine Monvoisin.In ihrem Garten befand sich eine Kapelle in der Astaroth und Asmodi angebetet wurden.Zu den Gästen dieser schwarzen Messen gehörten Prinzessinen,Höflinge und sogar Scharfrichter selbst.
Die Wahrsagerin La Filastre gestand bei einer schwarzen Messe ihr eigenes neugeborenes geopfert zu haben.Auch Abbé soll schwarze Messen durchgeführt haben,unter Folter gestand er einem Kind die Kehle durchgeschnitten zu haben,und das Blut in einem Kelch aufgefangen zu haben.Das Herz und die Eingeweide wurden bei späteren Messen verwendet.Bei einer anderen Messe vermischte Guiborg das Menstruationsblut von Mademoiselle des Eillets der Kammerzofe von Madame de Montespan,mit dem Samen ihres Gefährten und dem getrockneten Blut von Fledermäusen um einen Trank herzustellen.La Voisin wurde unter anderem durch den spanischen Stiefel,die Streckbank und die Wasserfolter gezwungen eine Aussage zu machen.Bis zum Schluß bestand sie darauf keine Hexe zu sein.In den Häusern der Angeklagten wurden allerdings zahlreiche Beweisstücke gefunden.
Bei Grabungen auf La Voisins Grundstück fand man die Überreste von 2500 abgetriebenen tot-,früh- oder neugeborenen Säuglingen.Am 22.Februar 1680 wurden La Voisin,Marie Bosse und La Vigoreux zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt.
Es endete mit einer letzten Hinrichtung im Juli 1683.Wenige Tage später erließ der König ein Gesetz das den Handel mit Giftstoffen regelte.Ludwig XIV ließ Wahrsagerei in ganz Frankreich verbieten.
Maria Holl(1549 in Altenstadt bei Geislingen an der Steige) war eine Gastwirtin in Nördlingen.Sie wurde als Hexe angeklagt,überstand aber die Folterungen und wurde freigesprochen.
Maria Holl war die Tochter des Amtsmannes Jerg Löhlin aus Altenstadt.Sie heiratete am 20.Mai 1586 Michael Holl im Ulmer Münster.Mit ihm zog sie nach Nördlingen,wo sie am 30.Mai 1587 Bürgerin der Stadt wurde.Dort eröffnete das Ehepaar die Wirtschaft"Die goldene Krone".Maria Holl wurde aus Neid wegen ihrer gut laufenden Wirtschaft als Hexe angeklagt.Sie überstand als erste der angeklagten Hexen die Folterungen.Insgesamt wurde sie 56-mal gefoltert.
Sie bekannte sich stets zu Gott.Keine Grausamkeit brachte sie zu dem Geständnis,mit dem Teufel im Bunde zu sein.Viele Bürger setzten sich für sie ein.am 11.Oktober 1594 wurde sie dem Vorwurf der Hexerei freigesprochen.Ihr Fall war einer der letzten in Nördlingen.Maria Holl überlebte alle ihre Peiniger.Sie starb vermutlich 1634 an der Pest.
Anna Göldi (auch Göldin, weibliche Form; * 24. Oktober 1734 in Sennwald, Kanton St. Gallen; † 13. Juni 1782 in Glarus) war eine der letzten Frauen, die in Europa der Hexerei beschuldigt und hingerichtet wurden.
Göldi stammte aus armen Verhältnisse und arbeitete als Dienstmagd. Sie gebar nachweislich zwei Kinder. Das erste starb kurz nach der Geburt. Anna Göldi wurde darauf wegen Kindsmordes verurteilt und bestraft. Das zweite Kind stammte von ihrem Dienstherrn Zwicky in Mollis. Das ausserehelich gezeugte Kind kam in Strassburg zur Welt und wurde in fremde Obhut gegeben. Über das Schicksal dieses Kindes ist weiter nichts bekannt. In Fachkreisen ist es umstritten, ob es noch ein drittes Kind gab, da der Eintrag im Taufbuch Zweifel aufkommen lässt. Anna Göldi arbeitete später als Magd beim Glarner Arzt, Ratsherrn, Richter und Regierungsrat Johann Jakob Tschudi. Tschudi entstammte einer der reichsten und einflussreichsten Familien des protestantischen Kantons Glarus. Hier soll sie dann mehrmals Stecknadeln in die Milch einer Tochter Tschudis gezaubert haben. Ausserdem soll die Tochter nach Aussagen von Angehörigen der Familie Tschudi mehrfach Nägel gespuckt haben. Wegen Verzauberung der Tschudi-Tochter wurde Anna Göldi daraufhin der Hexerei beschuldigt und angeklagt. Die Hintergründe für die Anklage dürften aber eher bei einer angeblichen Affäre mit ihrem Dienstherrn Tschudi in Zusammenhang stehen. Zudem war Anna Göldi gut bekannt mit dem Schwager der Familie Tschudi, Ruedi Steinmüller. Dieser war vermögend und vermutlich in einen Erbschaftsstreit mit der Familie Tschudi geraten. Auch er wurde beschuldigt und als Mittäter inhaftiert. Im anschliessenden Gerichtsprozess gab Göldi unter Folter zu, die Kräfte des Teufels zu nutzen. Auch Steinmüller sollte unter Folter seine Aussage machen. Er erhängte sich jedoch in der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 1782, um seinem grausamen Schicksal zu entgehen. Sein Suizid wurde als Schuldeingeständnis betrachtet, sein Vermögen infolgedessen beschlagnahmt. Der evangelische Glarner Rat verurteilte Anna Göldi am 13. Juni 1782 zum Tod durch das Schwert. Das Urteil wurde umgehend vollstreckt. Da Anna Göldi jedoch keine Glarnerin war (Sennwald gehörte zu Zürich), galt sie als fremdländische Person. Die Gerichtsbarkeit lag somit bei einem gemeinen Gericht, welches paritätisch aus katholischen und reformierten Personen zusammengesetzt war. Das Urteil war somit nicht rechtmässig. Der Hexenprozess sorgte trotz Pressezensur in der Schweiz und in Deutschland für Aufruhr und wurde von August Ludwig von Schlözer als Justizmord bezeichnet. Auch der Journalist Heinrich Ludwig Lehmann publizierte den Fall. Der Gerichtsschreiber, Johann Melchior Kubli, gab die streng geheimen Akten heraus. Erst im Jahr 2007 konnte dies aufgrund Lehmanns Tagebucheintragungen bewiesen werden, die Walter Hauser während seiner Recherchen zu Justizmord an Anna Göldi ans Licht brachte. Da über den Prozess Geheimhaltung verhängt wurde, hätte Kubli ebenfalls die Todesstrafe gedroht, wenn man ihn als Informanten überführt hätte. Er hatte sich bereits während dem Prozess für Anna Göldi eingesetzt. Im Urteil wurden die Begriffe Hexe und Hexerei vermieden. Göldi wurde als Vergifterin verurteilt. Aufarbeitung [Bearbeiten]
Nach Auswertung bisher unbekannter Quellen kam der Journalist Walter Hauser 2007 zu dem Schluss, dass Anna Göldi vermutlich ein Verhältnis mit ihrem Dienstherren hatte. Weil überführte Ehebrecher als unfähig galten, ein politisches Amt zu bekleiden, habe Tschudi beschlossen, Anna Göldi zu beseitigen, und den Hexenprozess initiiert. 1982 veröffentlichte Eveline Hasler den Tatsachenroman «Anna Göldin, letzte Hexe». 1991 drehte Gertrud Pinkus die Filmbiografie «Anna Göldin – Letzte Hexe» mit Cornelia Kempers in der Titelrolle. Anlässlich des 225. Todestags von Anna Göldi wurde am 22. September 2007 das Anna-Göldi-Museum in Mollis eröffnet. Rehabilitation [Bearbeiten]
Im März 2007 lehnten sowohl die Glarner Kantonsregierung als auch der reformierte Kirchenrat eine Rehabilitation Anna Göldis anlässlich ihres 225. Todestages ab, weil sie im Bewusstsein der Glarner Bevölkerung bereits rehabilitiert sei. Am 7. November 2007 überwies der Glarner Landrat eine Motion an den Regierungsrat mit dem Auftrag, Anna Göldi zu rehabilitieren. [1] Am 10. Juni 2008 beschloss der Regierungsrat, Anna Göldi 226 Jahre nach ihrer Hinrichtung vom Tatbestand der «Vergiftung» zu entlasten. Zugleich stellte die Regierung dem Parlament den Antrag, den Prozess vom Juni 1782 als Justizmord zu bezeichnen.[2] Am 27. August 2008 genehmigte der Glarner Landrat einstimmig und ohne Diskussion den Beschluss der Regierung. Ausserdem anerkannte er, dass das damals gefällte Urteil in einem nicht rechtmässigen Verfahren zustande kam und Anna Göldi Opfer eines Justizmords war.[3][4] Dokument [Bearbeiten]
In der Zürcher Zeitung erschien am 9. Februar 1782 ein vom Kanton Glarus als Inserat aufgegebener Steckbrief, mit dem Anna Göldi gesucht wurde:[5] „Löblicher Stand Glarus, evangelischer Religion, anerbietet sich hiermit demjenigen, welcher nachbeschriebene Anna Göldin entdecken, und der Justitz einbringen wird, Einhundert Kronenthaler Belohnung zu bezahlen; womit auch alle Hohe und Höhere Obrigkeiten und Dero nachgesezte Amtsleuth ersucht werden, zu Gefangennehmung dieser Person all mögliche Hülfe zu leisten; zumahlen solche in hier eine ungeheure That, vermittelst geheimer und fast unbegreiflicher Beibringung einer Menge Guffen [Nadeln] und anderen Gezeug gegen ein unschuldiges acht Jahr altes Kind verübet hat. Anna Göldin, aus der Gemeind Sennwald, der Landvogthey hohen Sax und Forstek zugehörig, Zürchergebiets, ohngefähr 40. Jahr alt, dicker und grosser Leibsstatur, vollkommnen und rothlechten Angesichts, schwarzer Haaren und Augbraunen, hat graue etwas ungesunde Augen, welche meistens rothlecht aussehen, ihr Anschauen ist niedergeschlagen, und redet ihre Sennwälder Aussprach, tragt eine modenfarbne Jüppen, eine blaue und eine gestrichelte Schos, darunter eine blaue Schlingen- oder Schnäbeli-Gestalt, ein Damastenen grauen Tschopen, weis castorin Strümpf, ein schwarze Kappen, darunter ein weisses Häubli, und tragt ein schwarzes Seidenbettli. Datum, den 25. Jenner St. v. 1782. Kanzley Glarus evangelischer Religion.“
Anna Maria Schwägelin (auch: Schwägele, Schwegele, Schwegelin,; * 1729 in Lachen; † 1781 im Gefängnis in Kempten im Allgäu) war eine Dienstmagd, die 1775 als letzte „Hexe“ in Deutschland zum Tode verurteilt wurde. Es ist inzwischen nachgewiesen, dass entgegen älterer Ansicht das Urteil nicht vollstreckt wurde.
Anna Maria Schwägelin wuchs in ärmlichen Verhältnissen in Lachen auf, das damals als Enklave zum Territorium der Fürstäbte von Kempten gehörte, und verdiente sich später ihren Lebensunterhalt als Magd. Ihre Dienststellen waren vor allem Bauernhöfe und Gasthäuser im Umland der Reichsstadt Memmingen. Etwa 1751 lernte die Katholikin bei einer Aushilfstätigkeit auf dem Landsitz Künersberg einen evangelischen Kutscher aus Memmingerberg kennen. Auf sein Eheversprechen hin, das aber nicht eingelöst wurde, wechselte sie, ihren eigenen Angaben zufolge, in der St. Martinskirche in Memmingen zum lutherischen Bekenntnis. Diese Konversion versuchte sie später wieder rückgängig zu machen. Aufgrund ihrer durch ein Beinleiden verursachten Arbeitsunfähigkeit wurde sie 1769 in das Leprosenhaus Obergünzburg aufgenommen und 1770 oder 1771 in das stiftkemptische Arbeitshaus Langenegg bei Martinszell überstellt.
Zu dieser Zeit hatte sich bei Anna Maria Schwägelin bereits die Vorstellung verfestigt, dass sie mit dem Teufel ein Bündnis eingegangen sei. Wie sie später im Verhör angab, habe dieser sie bald nach ihrem Glaubenswechsel missbraucht und sie genötigt, sich ihm zu unterwerfen und Gott abzuschwören. Ihre Andeutungen und merkwürdige Vorfälle führten schließlich dazu, dass eine Mitinsassin die Schwägelin im Februar 1775 bei der örtlichen Obrigkeit anzeigte, worauf sie in das Gefängnis der Stiftsstadt Kempten eingeliefert wurde.
Die Untersuchungen wurden vor dem „freien kaiserlichen Landgericht“ vom Landrichter Johann Franz Wilhelm Treuchtlinger geleitet. Ohne gefoltert zu werden, gestand die Schwägelin den Teufelspakt ein, bestritt allerdings, jemals Schadenzauber ausgeübt zu haben. Gestützt auf die Constitutio Criminalis Carolina, die 1532 für das Reich erlassene Strafgesetzgebung, und auf juristische Autoritäten des 16. und 17. Jahrhunderts plädierte der Landrichter in seinem Gutachten wegen erwiesener Teufelsbuhlschaft auf Hinrichtung mit dem Schwert. Das Urteil wurde von drei anderen Hofräten des Fürststifts Kempten und vom Landesherrn, Fürstabt Honorius Roth von Schreckenstein, unterzeichnet. Als Tag der Exekution war der 11. April 1775 vorgesehen. Vermutlich auf den Einfluss seines Beichtvaters hin befahl der Fürstabt jedoch noch vor diesem Termin den Aufschub des Vollzugs und die Wiederaufnahme der Nachforschungen. Nach dem Juli 1775 scheint der Fall nicht mehr weiter verfolgt worden zu sein. Anna Maria Schwägelin blieb im Gefängnis und starb dort 1781 eines natürlichen Todes. Das gegen sie ergangene Urteil muss im Zusammenhang mit den geistesgeschichtlichen Auseinandersetzungen der Epoche der Aufklärung gesehen werden, insbesondere der Frage nach der Möglichkeit des Einwirkens himmlischer und höllischer Kräfte auf die materielle Welt. Besondere Aktualität gewannen diese Kontroversen in den Jahren 1774 und 1775 durch die spektakulären „Wunderheilungen“ des Exorzisten Johann Joseph Gaßner. Forschung und Nachleben [Bearbeiten]
Der Fall der Anna Maria Schwägelin galt aufgrund der schwierigen Überlieferungslage – die Originalakten befinden sich in Privatbesitz – lange Zeit als letzte Hinrichtung einer angeblichen Hexe auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches. Erst 1995 fand man heraus, dass die Ausführung des Urteils unterblieben war. Dennoch kann Anna Maria Schwägelin weiterhin als letztes Opfer der Hexenverfolgung auf deutschem Boden bezeichnet werden. In Kempten (Allgäu) wurden an der Südostseite des Residenzgebäudes (ehemalige Benediktiner-Abtei) ein nach ihr benannter Brunnen und eine Informationstafel errichtet.
Maria Renata Singer von Mossau (* 27. Dezember 1679 in Niederviehbach bei Dingolfing; † 21. Juni 1749 auf der Festung Marienberg) war ein deutsches Opfer der Hexenverfolgung und Nonne sowie Superiorin des Klosters Unterzell bei Würzburg. Sie gilt als das letzte fränkische Opfer der Hexenverfolgung.
Singer wurde als Tochter eines kaiserlichen Offiziers geboren. Mitte Mai 1699 wurde sie von ihrer Mutter ins Kloster Unterzell bei Würzburg gebracht. Nach einer 2-jährigen Probezeit und aufgrund ihres lobenswerten Verhaltens erhielt sie die wirtschaftliche Aufsicht über das Kloster. Sie wurde mit dem Titel der Superiorin ausgezeichnet und durfte beim Küsterdienst mithelfen. Ab 1738 herrschten wegen ihres Fleißes Neid und Missgunst im Kloster, weshalb ihr ihre Katzen weggenommen wurden und sie fortan für sämtliche schlechte Vorkommnisse innerhalb Zells verantwortlich gemacht wurde. Als 1744 sechs Fälle von Besessenheit auftraten, verstärkten sich die Gerüchte, Singer sei der Hexerei schuldig. 1749 kamen Vermutungen hinzu, sie sei mondsüchtig, weshalb sie eines nachts von einer verängstigten Schwester mit einem Disciplinenhieb (Gerät zum Kasteien, eine Art Peitsche) ins Gesicht attackiert wurde. Daraufhin folgte noch im Januar des gleichen Jahres die Verhaftung und die Anklage der Hexerei.
Im Februar 1749 gestand sie bei einem klösterlichen Verhör, seit 60 Jahren eine Hexe gewesen zu sein. Nach fünf Verhören vor einem weltlichen Gericht mit den Anklagepunkten Erlernen der Hexerei, Schließen eines Teufelsbündnis, Verrichten von Schadenszauber, Beiwohnen bei Hexenversammlungen, Schließen einer Teufelsbuhlschaft, Verunehrung geheiligter Hostie und des Mäusemachens erklärte sie sich in allen Punkten für schuldig. Danach wurde sie weitere sechs Male vor einem geistlichen Gericht verhört, bis dieses am 28. Mai ein Urteil traf. Bei den darauffolgenden fünf Verhören vor einem weiteren Gericht gab sie schließlich die Namen zweier anderer Hexen bekannt und wurde während der Verhandlungen weiter in der Festung Marienberg festgehalten. Am 21. Juni 1749 wurde das Endurteil verkündet, nämlich die lebendige Verbrennung. Durch das Wirken des Würzburger Fürsten wurde das Urteil zu Enthauptung und anschließender Verbrennung abgemildert. Wegen der körperlichen Entkräftigung wurde Maria auf einem Stuhl zum Richtplatz der mittleren Bastei gebracht, wo sie zwischen acht und neuen Uhr morgens hingerichtet wurde. Ihr Kopf wurde als Abschreckung zur Stadt hin aufgerichtet, der restliche Körper verbrannt.
Merga Bien (* ca. Ende der 1560 -er Jahre in Fulda; † Herbst 1603 ebenda) war in dritter Ehe verheiratet mit Blasius Bien, wurde am 19. Juni 1603 wegen Hexerei verhaftet und im Herbst 1603 während der Hexenverfolgungen unter Balthasar von Dernbach auf dem Gerichtsplatz in Fulda hingerichtet.
Familie
Merga Bien wurde vermutlich Ende der 1560er Jahre als Tochter eines Löhers (Gerbers) in Fulda geboren. Sehr früh wurde sie an einen alten Witwer (Wilhelm Franck) verheiratet, der aber bald nach der Hochzeit starb. Diese erste Ehe blieb kinderlos. Wilhelm Franck hinterließ ihr ein gewisses Barvermögen und zusammen mit ihrer Mitgift verfügte sie nun über 56 Gulden. (Dies entsprach in etwa dem Jahresgehalt eines Fuldaer Stadtschreibers zu dieser Zeit).
Sie heiratete in zweiter Ehe Christoph Orth. Mit ihm hatte sie zwei Kinder. Doch Ehemann und beide Kinder starben kurz hintereinander – vermutlich an der Pest. Aus den Hexenprozessakten geht nicht hervor, ob sie in diesem Zusammenhang schon als Giftmischerin verleumdet wurde. Später im Prozess waren diese Todesfälle ein wichtiger Anklagepunkt.
Um das Jahr 1588 heiratete sie zum dritten Mal, und zwar Herrn Blasius Bien, der zunächst im Dienst des Schultheißen von Hünfeld und Michelsrombach stand. Schließlich wurde er in Schlitz selbst Schultheiß. Nach einem Streit mit den Herren von Schlitz (genannt von Görtz) quittierte er dort den Dienst und kehrte mit seiner Frau Merga nach Fulda zurück. Welcher Beschäftigung er hier nachging, wird nicht überliefert.
Hexenverfolgungen im Hochstift Fulda
Nachdem 1602 der Fürstabt Balthasar von Dernbach nach dem "Fuldaischen Handel" seine Stellung als Fürstabt wieder erhalten hatte, führte er eine harte Rekatholisierungspolitik und brutale Hexenverfolgungen durch. Die Durchführung der Hexenprozesse übertrug er dem Zentgrafen Balthasar Nuss. Dieser ließ in nur drei Jahren 270 Frauen und Männer als angebliche Hexen und Hexenmeister foltern und auf dem Scheiterhaufen verbrennen. Das Vermögen der Opfer zog er für sich ein.
Eine ausführlichere Darstellung der Hexenverfolgungen in Fulda findet sich unter Balthasar von Dernbach.
Hexenprozess gegen Merga Bien
Schon im März 1603 ließ Nuss die ersten Verdächtigen verhaften. Merga Bien war eine der ersten Frauen, die Nuss gefangen nahm und nach 14 Wochen Haft und Folter auf dem Scheiterhaufen verbrennen ließ.
Am 19. Juni 1603 wurde sie inhaftiert und in einen Hundekäfig gesperrt, weil das Gefängnis im Schloss überfüllt war. Dagegen klagte ihr Ehemann Blasius Bien vor dem Reichskammergericht in Speyer. Von dort kam ein Mandat, dass sie bessere Haftbedingungen bekommen sollte und auf keinen Fall gefoltert werden durfte, denn es hatte sich herausgestellt, dass sie schwanger war, und aufgrund des damals geltenden Rechts (nach der Carolina) war das Foltern in der Schwangerschaft verboten.
Vermutlich wurde Merga Bien daraufhin für kurze Zeit freigelassen, aber am 4. August abermals verhört. Sie wurde beschuldigt, ihren 2. Ehemann und ihre Kinder vergiftet, den Junckern von Schlitz eine üble Krankheit angehext, den Tod der Kühe des Michelsrombacher Schultheißen herbeigeführt und am Hexensabbat teilgenommen zu haben. Die entscheidende Anklage aber lautete: da ihre Ehe mit Blasius Bien 14 Jahre lang kinderlos geblieben war, könne ihre derzeitige Schwangerschaft nur das Werk des Teufels sein.
Nach vielen Wochen Haft gab sie schließlich unter der Folter alle Anschuldigungen zu mit den Worten: „….ach Gott, so will ich es getan haben“ und wurde im Herbst 1603 auf dem Gerichtsplatz in Fulda verbrannt. Dafür musste Blasius Bien die horrende Summe von 91 ½ Gulden als Hinrichtungskosten an den Hexenmeister Nuss entrichten.
Das Leben der Merga Bien macht deutlich, dass eine Beschuldigte selbst mit Hilfe eines Rechtsspruches des Reichskammergerichtes kaum dem Räderwerk eines Hexenprozesses entkommen konnte.
Lokale Rezeption
In Fulda hat sich der Förderverein „Frauenzentrum Fulda“ am Beispiel des Schicksals von Merga Bien ausführlich mit den lokalen Hexenverfolgungen befasst. Unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Möller wurde 2006 vom Verein „Theater aller Art“ dazu das Stück „Scheiterhaufen“ aufgeführt.
Literatur
Quellen:
* Stadtarchiv Fulda: Bestand XVI B 1/2: Kurtzer Sumarischer Bericht 1618 (Kopie)
* Hessisches Staatsarchiv Marburg:
Bestand 90a/836: Peinliche Untersuchung gegen Balthasar Nusser..... Bestand 91/900: Prozess Balthasar Nuß Bestand 255 (Reichskammergericht): B71 In Sachen Bien (Kopien)
Literatur
* Berthold Jäger, ... das recht und überaus grosse sengen und brennen..., Fulda 2006
* Georg Joseph Malkmus, Ein Hexenrichter, in: Ders., Fuldaer Anekdotenbüchlein, Fulda 1875, S. 101-151
* Ingrid Möller-Münch, Das Leben der Merga Bien, unveröffentlichtes Manuskript, Fulda 2003
* Peter Oestmann, Hexenprozesse am Reichskammergericht (= Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 31), Köln / Weimar / Wien 1997
* Paul Wigand, Das Reichskammergericht und die Hexenprozesse, in: Wetzlar'sche Beiträge für Geschichte und Rechtsalterthümer 3, 1851, S. 73-79
Ein angeblich verzaubertes Geldstück und ein Stück Gebäck brachten die 28jährige Magd Elsa Buddenboem in den Verdacht, eine Hexe zu sein. Ein Kapuzinermönch führte seine Erkrankung auf die Berührung eines Geldstückes zurück, das Elsa ihm gegeben hatte. Eine Magd erklärte, ihre Besessenheit sei auf den Verzehr eines Gebäckstücks zurückzuführen, welches Elsa ihr geschenkt habe. Elsa wurde inhaftiert und verhört. Sie wies alle Beschuldigungen zurück. Der Rat befragte zahlreiche Zeugen, unter anderen ein Ehepaar, bei dem Elsa zwei Jahre lang gewohnt hatte.
Beide gaben an, von seltsamen Krankheiten befallen gewesen zu sein, als Elsa bei ihnen lebte. Der Rat ordnete an, Elsa zu foltern. Elsa gestand gleich zu Beginn der Marter, verschiedene Personen mit einem schwarzen Kraut vergiftet zu haben, das sie vom Teufel bekommen habe. Sie wiederholte ihr Bekenntnis ein paar Tage später ohne Folter. Der Rat verurteilte sie daraufhin zum Tod durch Verbrennen, der vorgesehenen Strafe für Zauberei. Das Gericht „milderte“ das Urteil, indem es Elsa vor der Verbrennung erdrosseln ließ.
Literatur
Sabine Alfing:
"Hexenjagd und Zaubereiprozesse in Münster. Vom Umgang mit Sündenböcken
in den Krisenzeiten des 16. und 17. Jahrhunderts, Münster 1991".
Greta Bünichmann war eine allein stehende Dienstmagd in Münster. Sie arbeitete sieben Jahre bei einem Ehepaar im Haushalt. 1635 wurde sie verhaftet. Anklagepunkt war unter anderem Schadenszauberei. Dem Arbeitgeber-Ehepaar waren mehrere Pferde hintereinander weg gestorben. Dafür wurde Bünichmann verantwortlich gemacht. Außerdem, so ein weiterer Anklagepunkt, sei das Kind, das mit Bünichmann in einem Bett schlief, morgens mit Kratzspuren erwacht. Diese stammten angeblich von der Magd, die sich nachts in das Teufelstier Katze verwandelt habe. Zudem habe die Magd ein Kind der Arbeitgeber beim Vaterunser-Beten unterbrochen. Alle diese Punkte konnte Bünichmann widerlegen. Selbst bei ihrem ersten Verhör unter Folter beteuerte sie weiter ihre Unschuld. Erst danach legte sie unter Druck ein Geständnis ab. Dabei wurden ihr mildernde Umstände zugesagt. Zur Last gelegt wurde ihr zum Ende des Prozesses noch zusätzlich der Tod eines Kindes ihrer Arbeitgeber. Greta Bünichmann wurde 1635 hingerichtet. Die mildernden Umstände bestanden darin, dass sie enthauptet und nicht bei lebendigem Leib verbrannt wurde. Ein mögliches Motiv für den Prozess war, dass das Ehepaar, bei dem sie gearbeitet hatte, Schulden bei ihr gemacht hatte.
Rezeption:
Die Kirchen haben immer noch Schwierigkeiten mit ihrer eigenen Vergangenheitsbewältigung. In Münster protestierten Anwohner gegen den Magistratsbeschluss, eine Straße nach Greta Bünichmann zu benennen. Der Name passe nicht "in das Sinngefüge" der umliegenden Straßen, die auf einem ehemaligen Klosterviertel liegen und Namen wie Prozessionsweg oder Straße vom Guten Hirten tragen. Der örtliche Pfarrer ließ seine Klientel nicht im Stich und warf dem Rat vor, "einer mutmaßlichen Kriminellen des Mittelalters" eine Straße widmen zu wollen.
Schließlich wurde in Münster allerdings eine Straße nach ihr benannt.
Literatur
Sabine Alfing:
"Hexenjagd und Zaubereiprozesse in Münster. Vom Umgang mit Sündenböcken
in den Krisenzeiten des 16. und 17. Jahrhunderts, Münster 1991".
Margarete Bucklin (Geburts- und Todesdatum unbekannt, aus Petersaurach) im Markgraftum Brandenburg-Ansbach wurde 1594 zur Zeit der Hexenverfolgungen in einem Hexenprozess angeklagt.
Margarete Bucklin war 1594 einen Monat lang wegen Hexereiverdachts gefangen gehalten worden. Sie kam frei, da sie trotz heftiger Folter kein Geständnis abgelegt hatte. Außerordentlich in diesem Fall ist, dass hier eine Frau ohne männlichen Beistand selbst aufbegehrte und um ihre Ehre und ihren guten Ruf kämpfte: sie schrieb nämlich – oder ließ vermutlich schreiben – eine Bittschrift an den Markgrafen in Ansbach. Das zeugt in einer so gefährlichen Situation von großem Mut und Selbstbewusstsein und einem ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit. Sehr ausführlich schilderte sie in ihrer Bittschrift aus ihrer Sicht die Ereignisse. Dabei gab sie zu, im Zorn manches gesagt oder getan zu haben, was man ihr hätte vorwerfen oder falsch auslegen können. Dennoch hielt sie das Vorgehen des Mannes, der sie denunziert hatte, für völlig ungerechtfertigt. Auch durch die Festnahme, das Verhör und die peinliche Befragung fühlte sie sich ungerecht behandelt. So bat sie den Markgrafen, "er wolle sich ihrer aus Gnaden erbarmen ... und Befehl ergehen lassen, dass jener ihr alle angefallenen Unkosten zurückerstatte und bezahle, sowie auch seine Verdächtigungen ihr gegenüber in aller Öffentlichkeit zurücknehme und erkläre, dass er über sie nichts anderes als Ehrbares, Liebes und Gutes wisse."
Auf Grund dieser Bittschrift wurde der Denunziant tatsächlich noch einmal vor Gericht befragt. Jedoch fühlte er sich nach wie vor im Recht und wies die Vorwürfe der Margarete Bucklin zurück. Auch er schrieb einen ausführlichen Bericht über das Geschehene und meinte, dass sie keinen Grund habe, sich zu beschweren. Zwischen den Zeilen seines Schreibens ließ er erkennen, was er eigentlich über sie dachte, nämlich dass sie offensichtlich nicht ganz zurechnungsfähig sei!
Ob Margarete Bucklin letztendlich rehabilitiert wurde, geht aus den Akten nicht hervor. Ihr Prozess endete zwar nicht mit ihrer Hinrichtung, jedoch aber mit der Zerstörung der Grundlagen ihrer Existenz.
Literatur
Traudl Kleefeld: Hexenverfolgung im Markgraftum Ansbach im 16. Jahrhundert, insbesondere während der Regierungszeit des Markgrafen Georg Friedrich (1556–1603), in: Traudl Kleefeld / Hans Gräser / Gernot Stepper: Hexenverfolgung im Markgraftum Brandenburg-Ansbach und in der Herrschaft Sugenheim. Mit Quellen aus der Amtsstadt Crailsheim, Ansbach 2001, ISBN 3-87707-573-8, hier: S. 79
Anna Dürrin (Geburts- und Todesdatum unbekannt, aus Crailsheim) wurde 1594 zur Zeit der Hexenverfolgungen in einem Hexenprozess angeklagt.
Anna Dürrin war im Zusammenhang mit anderen Hexenprozessen in Crailsheim im November 1594 verhaftet und mehrmals gütlich und peinlich verhört worden. Trotz der Folter legte sie kein Geständnis ab. Dennoch wurde sie weiterhin gefangen gehalten. In dieser Situation wandte sich ihr Mann, Peter Dürr, von Beruf Karrenmann, im Januar 1595 mit einer Bittschrift an die Obrigkeit in Ansbach. Er schildert, dass er in den sechsundzwanzig Jahren ihres gemeinsamen Lebens nichts Verdächtiges an ihr bemerkt habe. "Nun sei sie ein altes verlebtes Weib und schon über 60 Jahre alt, lahm und verkrümmt. Seit sie in der Gefangenschaft sei, seien ihm viele Unkosten angefallen. Je länger sie im Gefängnis bleiben müsse, um so mehr gerate er in immer größere Bedrängnis und äußerstes Verderben. Zudem müsse er für sie sorgen, da sie ihren Haushalt nicht mehr führen könne, wenn sie wieder frei käme. Denn auf Grund der peinlichen Befragung sei sie körperlich dazu nicht mehr in der Lage. Deshalb bitte er untertänigst, seine liebe Hausfrau wieder aus dem Gefängnis freizulassen."
Diese Bittschrift ist ein beredtes Zeugnis dafür, wie durch einen Hexenprozess auch Angehörige der Betroffenen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Sie bewirkte zumindest, dass der Markgraf einen genauen Bericht über den Fall Anna Dürrin einforderte. Wahrscheinlich wurde sie daraufhin auch freigelassen.
Literatur
Traudl Kleefeld: Hexenverfolgung im Markgraftum Ansbach im 16. Jahrhundert, insbesondere während der Regierungszeit des Markgrafen Georg Friedrich (1556–1603), in: Traudl Kleefeld / Hans Gräser / Gernot Stepper: Hexenverfolgung im Markgraftum Brandenburg-Ansbach und in der Herrschaft Sugenheim. Mit Quellen aus der Amtsstadt Crailsheim, Ansbach 2001, ISBN 3-87707-573-8, hier: S. 77
Henneke von Essen (teilw. latinisiert in den Quellen: Henricus von Essen), (* ca. 1561; † 14. August 1631) war Landpfennigmeister des Herzogtums Westfalen. Als einer der höchsten kurfürstlichen Beamten war er damit für die Finanzen des Herzogtums verantwortlich. In den Jahren 1621, 1625, 1626 und 1627 war er auch Bürgermeister in Arnsberg.
Die Person von Essens ist vor allem daher äußerst bemerkenswert, weil er als hochrangiger Repräsentant des Kurstaates Bedenken gegen das Ausmass der geplanten Hexenverfolgungen übte. Das machte ihn bei dem Hexenkommissar Dr. Heinrich von Schultheiß verdächtig.
Die Proteste des Bürgermeisters konnten die Entwicklung freilich nicht aufhalten. Sein Nachfolger im Amt des Bürgermeister Prange berichte über das Jahr 1630, dass die Zeiten unruhiger würden. Damit meinte er nicht nur, dass in dieser Phase des dreißigjährigen Krieges Truppen in der Stadt lagen. Er berichtete auch, dass auf dem Markt das "Halsband" ein Instrument der Hexenverfolgung erneuert worden sei. Offenbar wurden Besagungen (Denunziationen) gegen Henneke von Essen geäußert und ein Prozess gegen den Bürgermeister eröffnet. Ein Gutachten der juristischen Fakultät der Universität Köln hielt die „Tortur" auch in seinem Fall für zulässig.
Doch der angeklagte Bürgermeister gestand trotz der Qualen der Folter nicht. Der 70 Jahre alte Mann wurde aber nicht freigelassen, sondern starb nach einjähriger Haft am 14. August 1631 "auf'm Schloss in carcere (d.h.im Kerker des kurfürstlichen Schlosses)."
Literatur
* Rainer Decker: Der Arnsberger Hexen-Richter Dr. Heinrich von Schultheiß (ca.1580-1646). In: Arnsberger Heimatblätter Jg.16/1995. S.22-35.
* Rainer Decker: Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen (Westfälische Zeitschrift 131/132, 1981/1982, S. 339-386)
Die Faulhaberin stammte aus Wächtersbach und wurde 1564 in Büdingen als Hexe angeklagt.
In Wächtersbach gab es im 16. Jahrhundert die weitverzweigte adelige Familie Faulhaber. 1564 wurde eine Frau dieser Familie als Hexe angeklagt. Ihr Vorname ist nicht überliefert, sondern sie wurde nur die Faulhaberin genannt. Im ysenburgischen Büdingen wurde sie vor Gericht gestellt, und von Graf Georg erging die Order, die Faulhaberin im peinlichen Verhör hart anzugreifen (zu foltern).
Dieser Vorgang wurde von einem Prozessbeobachter, Johann Beyer, in einem Brief an den Grafen geschildert.
Zwölf Mal wurde sie von den Henkersknechten gefoltert. Dabei wurden ihre Hände auf dem Rücken gefesselt und sie dann an die Decke des Rathaussaales hochgezogen. Diese Folter wurde auch das "Aufziehen" genannt. Sie ist besonders schmerzhaft, weil die Schultergelenke auskugeln. Bei ihrer Folter "habe es gekeckert, dass es wahrlich nit kurzweilig anzusehen gewesen." Alsdann wurde sie der Tortur mit Beinschrauben an den Schienenbeinen unterzogen.
Immer wieder drängte der Richter, dass sie endlich ihre angebliche Verschwörung mit dem Teufel zugeben sollte. Aber das Gericht erhielt nicht das gewünschte Geständnis, dass sie eine Angehörige der Teufelssekte wäre.
Trotz „zerrissener Glieder und verderbtem Leib“ hielt sie an ihrem Glauben an den Herrgott fest. Schließlich ließ das peinliche Halsgericht "Milde" walten: Sie wurde noch einmal ausgepeitscht. Dann durfte sie schwer gezeichnet von der Folter zu ihrer Familie zurückkehren, musste allerdings „Urfehde schwören“ und versprechen, sich niemals rächen zu wollen.
Sie trotzte der Folter und zerriss mit ihrem Schweigen die Kette der Denunziationen.
Literatur
* Ilse Werder: Wächtersbach. Die Faulhaberin, in: Archiv Frauenleben im Main-Kinzig-Kreis: Hexenwahn und Teufelswerk, Hanau 2003, S. 94
* Jürgen Ackermann: "Edelknechte der Kirche und des Adels", in: Mitteilungsblatt des Zentrums für Regionalgeschichte, Gelnhausen 2002
Katharina Henot (* 1570/1580 in Köln; † 19. Mai 1627 in Köln-Melaten) war eine Kölner Patrizierin und das bekannteste Opfer der Kölner Hexenverfolgungen. Sie wurde als angebliche Hexe zunächst erdrosselt und dann verbrannt.
Leben
Die wie ihr Vater als Postmeisterin tätige Frau wurde im Januar 1627 aufgrund umlaufender Gerüchte vom Kölner Rat gefangengenommen, gefoltert und trotz vielfältiger Bemühungen ihrer Familie bereits wenige Monate später verurteilt und hingerichtet.
Prozess
Verschiedenste Deutungen des Prozesses wurden vorgelegt. Thomas Becker resümiert: „Die Antwort dürfte nicht in den vielfach kolportierten Verschwörungstheorien eines Komplotts zwischen Rat, Erzbischof und den Fürsten von Taxis liegen, sondern - weniger geheimnisvoll, wenn auch nicht weniger tragisch - in den bekannten Geschehnissen selber liegen. [...] So erscheint in der Gesamtschau der Kölner Hexereiverfolgung der Jahre 1626 - 1630 der Prozeß gegen Katharina Henot eingebettet zu sein in eine Kette von Verfahren im Klarenkloster, die wiederum ihre Entsprechung in der aufkommenden Welle von Hexenprozessen in den umliegenden Ämtern des Kurfürstentums haben, wo seit dem Frühjahr 1626 die Scheiterhaufen brannten.“
Für Gerd Schwerhoff bleibt „die oft geäußerte Vermutung einer Intrige gegen die Postmeisterin von Seiten der Konkurrenz derer von Thurn und Taxis [...] Spekulation..“
Rezeption
Der Fall hat eine Reihe literarischer Gestaltungen gefunden, etwa von Wolfgang Lohmeyer (Die Hexe, erstmals München 1976 ISBN 3-570-02615-9, mehrere Auflagen). Kölner Studenten haben den Fall als Hörspiel inszeniert (ISBN 3-938217-00-6).
Ehrungen
1988 wurde, beantragt vom Kölner Frauengeschichtsverein, die Henot-Straße in Köln in Katharina-Henot-Straße umbenannt. Henot ist auch seit dem gleichen Jahr am Kölner Rathaus dargestellt.
Literatur
Hetty Kemmerich, Sagt, was ich gestehen soll! Hexenprozesse.2003, S. 181-193